Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten. (Quelle: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html
Fehlen Ihrem Unternehmen die benötigten Ressourcen um Ihre Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung zu unterstützen, nehmen Sie dann unverbindlich Kontakt mit uns auf um gemeinsam über eine konkrete und individuell gestaltete Wiedereingliederung zu sprechen. Nach einer Situationsanalyse entwickeln und führen wir konkrete, individuelle Maßnahmen durch, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen und den/die beteiligten Mitarbeiter, um die Beschäftigten mit geeigneter Unterstützung im Betrieb zu halten und Entlassungen wegen Erkrankung oder Behinderung zu vermeiden.